VersVermV: Änderung bei gleichgestellten Berufsqualifikationen
Die Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) war ein umfangreicher Prozess, der die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderte. Nun wurde die Verordnung in zwei wichtigen Punkten verändert: Der Abschluss „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ wurde in die Liste der Berufsqualifikationen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 VersVermV aufgenommen und ist damit der Sachkundeprüfung gemäß § 34d GewO gleichgestellt.
Zudem werden künftige Anpassungen der anerkannten Berufsqualifikationen automatisch berücksichtigt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die Verordnung bei jeder Weiterentwicklung der Berufsbilder anzupassen – wie etwa beim Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Diese Änderung trägt der regelmäßigen Modernisierung der Berufsbilder Rechnung.
Wir freuen uns über diese für unsere Branche positive Veränderung.
