Versand der Erklärungen über Weiterbildungszeit startet
Im Zeitraum vom 7. bis voraussichtlich 18. Februar 2025 findet der Versand der Erklärungen an die Kontoinhabenden statt, die in 2024 mindestens 15 Stunden Weiterbildung absolviert und auf ihrem gut beraten Bildungskonto dokumentiert haben. Diese Erklärung kann auf Verlangen der jeweiligen Aufsicht (Industrie- und Handelskammer bzw. BaFin) vorgelegt werden, die stichprobenartig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert.
Kontoinhabende, die sogar das selbstgesteckte Branchenziel von 30 Stunden erreicht haben, erhalten automatisch das begehrte gut beraten Zertifikat, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Um die persönliche und fachliche Kompetenz auch gegenüber Kund:innen zum Ausdruck zu bringen, können diese vertrieblich Tätigen zudem mit einem werbewirksamen Weiterbildungssiegel ihr Engagement zum Ausdruck bringen.